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Ottengrün
Bis 1524 war Otttengrün, neben Bobenneukirchen, Zettlarsgrün, Engelhardtsgrün und Dechengrün markgräflich brandenburgisches Lehen.
Am 21 September 1524 vereinbarten Kurfürst Friedrich und Herzog Johann von Sachsen mit dem Markgrafen Kasimir und Georg von Brandenstein einen Güteraustausch, sowie die Regelung der gemischten Gerichte, Lehen, Zinsen und Geleite. Mit diesem Tauschvertrag wurde Ottengrün an Sachsen abgetreten und Unterlag dem Amt Voigtsberg.
Später gehörten Dorfteile dem Kloster zu Hof, sowie den Rittergütern zu Sachsgrün, Wiedersberg, Türbel-Pirk und Ottengrün. 1874 gehörte der Ort zur neugegründeten Amtshauptmannschaft Oelsnitz.
Seit der Gründung des Gemeindeverbandes "Feilebach- Talsperre" 1971 ist Ottengrün Mitgliedsgemeinde. Ottengrün war zweitkleinste selbstständige Gemeinde im Bezirk Karl-Marx-Stadt.
Im Zuge der Gebietsreform gab es ab 1991 Bemühungen für einen Zusammenschluß. So kam es 1992 zu einer Verwaltungsgemeinschaft mit den Orten Bobenneukirchen, Ottengrün, Wiedersberg, und Heinersgrün. Vorsitzende dieser Gemeindevereinigung war Ines Rademacher.
Am 1 März 1994 entsteht die neue Gemeinde Bösenbrunn mit den Ortschaften Bobenneukirchen, Bösenbrunn, Ottengrün und Schönbrunn.
Amtsrichter war 1746 Hans Erhardt Degenkolb